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Darf man eine Vorlesung aufnehmen? Was erlaubt ist

Vorlesung aufnehmenUrheberrechtHochschuleNachteilsausgleichMitschriften

Du würdest deine Vorlesungen gern aufnehmen, um endlich zuzuhören statt hektisch mitzuschreiben, fragst dich aber, ob du das darfst. Gute Nachricht: In den allermeisten Fällen ja, und eine kurze Nachricht reicht, damit du auf der sicheren Seite bist.

Und sobald deine Dozentin Ja gesagt hat, kannst du mit einem Tool wie Hekko aus der Vorlesung automatisch Notizen machen und endlich zuhören.

Kurz gesagt

  • Ja, du darfst eine Vorlesung für deinen eigenen Gebrauch aufnehmen, mit Zustimmung der Lehrperson.
  • Die meisten Lehrenden sagen Ja, wenn man höflich fragt.
  • Wirklich tabu: die Aufnahme weitergeben (Social Media, Semestergruppe, Verkauf). Mitschriften teilen ist etwas anderes.
  • Mit Behinderung oder chronischer Erkrankung kann die Aufnahme Teil eines Nachteilsausgleichs sein.

Darf man eine Vorlesung im Hörsaal aufnehmen?

Ja, in aller Regel: Für deinen eigenen Gebrauch und mit Zustimmung der Lehrperson ist eine Aufnahme kein Problem. Die Regel passt in drei Worte: fragen, behalten, nicht weitergeben.

Der einzige echte Knackpunkt ist die Weitergabe. Eine Stelle nochmal anhören, deine Mitschrift ergänzen, Lernzettel daraus machen: Das ist privater Gebrauch. Die Datei in die Semestergruppe schicken ist etwas anderes.

Wirf auch einen Blick in die Hausordnung oder die Richtlinien deiner Hochschule: Manche regeln Aufnahmen selbst.

Wie fragt man die Lehrperson um Erlaubnis?

Eine kurze Nachricht vor der Vorlesung oder per Mail reicht: warum du aufnehmen möchtest, dass es nur für dich ist und dass du nichts weitergibst. Eine schriftliche Zusage schützt dich außerdem, falls später jemand nachfragt.

Eine Vorlage zum Kopieren:

Betreff: Audioaufnahme Ihrer Vorlesung für meine Mitschrift

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr [Name],

ich besuche Ihre Vorlesung [Titel]. Wären Sie einverstanden, wenn ich sie als Audio aufnehme? Die Aufnahme wäre ausschließlich für meinen persönlichen Gebrauch, um meine Mitschrift zu ergänzen. Ich gebe nichts weiter und veröffentliche nichts.

Wenn Sie das lieber nicht möchten, ist das völlig in Ordnung. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname]

Sagt die Lehrperson Nein, respektier das und frag nach den Folien. Für bessere Notizen von Hand lies unseren Leitfaden zu Mitschriften in Vorlesungen.

Wenn die App das Audio löscht, ist es dann noch eine Aufnahme?

Ja: Rechtlich wird der Ton aufgenommen und dann transkribiert, also gilt die Regel mit der Zustimmung genauso. Dass die Datei danach verschwindet, ändert am Grundsatz nichts.

Aber es ist ein starkes Argument, um das Ja zu bekommen. Bei Hekko wird das Audio nach der Transkription gelöscht: Du kannst deiner Dozentin sagen, dass du nur deine Notizen behältst und keine Audiodatei existiert, die herumgehen könnte. Das beruhigt Lehrende oft am meisten.

Du kannst es in einem Satz in deine Nachricht schreiben: „Die App, die ich nutze, speichert das Audio nicht, ich behalte nur meine schriftlichen Notizen.“

Was ist wirklich verboten?

Die Audioaufnahme selbst weiterzugeben. Sie zum Lernen zu behalten ist in Ordnung; sie zu veröffentlichen, zu verschicken oder zu verkaufen nicht: Dann verbreitet sich die Stimme deiner Dozentin (und die deiner Kommilitonen).

Mit der Aufnahme: okayMit der Aufnahme: tabu
Eine verpasste Stelle nochmal anhörenAuf YouTube, TikTok oder in eine offene Cloud stellen
Transkribieren, um die Mitschrift zu ergänzenIn die WhatsApp-Gruppe des Semesters schicken
Lernzettel, Quiz, Karteikarten daraus machenAufnahmen verkaufen
Nach dem Lernen löschenDie Dozentin zusammenschneiden und lächerlich machen

Am einfachsten ist es, das Audio schnell in Notizen und dann in Lernzettel zu verwandeln und die Datei nicht zu behalten.

Darf man Mitschriften und Lernzettel mit dem Semester teilen?

Ja, das ist gängige Praxis: Studierende tauschen seit jeher Mitschriften aus. Deine Notizen und Lernzettel sind deine eigene Umformulierung der Vorlesung, nicht die Stimme der Lehrperson, und das ist etwas ganz anderes, als die Aufnahme herumzuschicken.

Zwei Grenzen trotzdem: Verkauf sie nicht (viele Hochschulen untersagen das) und stell sie nicht frei ins Netz, wenn sie die Vorlesung fast wörtlich wiedergeben. Hat deine Dozentin gebeten, nichts zu teilen, halte dich daran.

Genau so funktioniert das Teilen bei Hekko: Es verschickt einen Link zu deinen Notizen, deinem Lernzettel, deinen Quizzen und Karteikarten, nie das Audio, das nach der Transkription gelöscht wird. Den Link kannst du jederzeit deaktivieren.

Und wenn du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast?

Dann kann die Erlaubnis, Vorlesungen aufzunehmen, Teil eines Nachteilsausgleichs sein. Anlaufstelle ist die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung deiner Hochschule.

Kümmere dich früh im Semester darum, die Abstimmung braucht Zeit. Die Erlaubnis gilt für deinen eigenen Gebrauch, nicht für die Weitergabe.

Ändert sich etwas bei einer Online-Vorlesung?

Nein, die Logik bleibt gleich: Zustimmung der Lehrperson, nur für dich, keine Weitergabe. Wird die Sitzung schon offiziell aufgezeichnet, nutz diese Aufzeichnung.

Einziger Unterschied: Oft sind Gesichter und Namen anderer Studierender auf dem Bildschirm, ein Grund mehr, nichts weiterzugeben. Die praktische Seite erklärt unser Leitfaden zum Thema Online-Vorlesung aufnehmen.

Was sagt das Gesetz, kurz zusammengefasst?

Das deutsche Recht schützt die Vorlesung und das gesprochene Wort, aber mit Einwilligung der Lehrperson stellt sich keines der Probleme. Die drei Orientierungspunkte:

  • Das gesprochene Wort: § 201 StGB erfasst die unbefugte Aufnahme des „nichtöffentlich gesprochenen Wortes“. Ob eine Vorlesung darunterfällt, wird unter Juristen diskutiert, bei einem kleinen Seminar eher als im vollen Audimax. Mit Zustimmung nimmst du nicht „unbefugt“ auf.
  • Das Urheberrecht: Eine ausgearbeitete Vorlesung ist in der Regel ein geschütztes Sprachwerk, das Gesetz nennt ausdrücklich „Reden“ (§ 2 UrhG). Für die Aufnahme öffentlicher Vorträge verlangt § 53 Abs. 7 UrhG die Einwilligung, und die Weitergabe ist ohne Zustimmung nie gedeckt.
  • Die Hochschulregeln: Über ihr Hausrecht und ihre Ordnungen kann die Hochschule eigene Regeln festlegen, deshalb lohnt sich das Fragen.

In Österreich und der Schweiz sind die Grundsätze ähnlich, die Gesetze aber andere.

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Dieser Artikel erklärt allgemeine Grundsätze des deutschen Rechts und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Regeln deiner Hochschule.

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